Behördenfinder
Welche Aufsichtsbehörde für den Arbeitsplatz zuständig ist, mit Anschrift, E-Mail und Meldeweg des Landes. Alle 400 Kreise, jede Zuständigkeit mit Quelle.
Fristenrechner
Beginn und Ende der Schutzfristen, Ende des Kündigungsschutzes, Ende der Stillzeit und der späteste Tag für die Anmeldung der Elternzeit, auch bei Früh- und Mehrlingsgeburt.
U2-Rechner
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn mit geschätzten Arbeitgeberanteilen, und was die Krankenkasse davon erstattet.
Mutterschutzlohn und Zuschuss
Den Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot Monat für Monat und den Zuschuss je Kalendertag einzeln rechnen.
Schutzfrist nach Fehlgeburt
Seit Juni 2025 zwei, sechs oder acht Wochen, je nach Schwangerschaftswoche, dazu das Ende des Kündigungsschutzes.
Arbeitszeit-Prüfer
Prüft Ihren Dienstplan gegen 8,5 Stunden täglich, 90 Stunden in der Doppelwoche, die vertragliche Arbeitszeit, elf Stunden Ruhezeit, Arbeit nach 20 Uhr und Sonntage.
Stillzeit-Rechner
Bis wann Ihre Mitarbeiterin Anspruch auf bezahlte Stillzeit hat und wie viele Minuten je Arbeitstag mindestens.
Alles in einem Paket
Die Rechner beantworten Einzelfragen. Das Meldepaket rechnet alles mit Ihren Angaben zusammen: Fristenplan mit Kalenderdatei, U2-Rechenblatt als PDF und Excel für Ihr Lohnbüro, dazu die ausgefüllte Mitteilung an Ihre Behörde, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Für Rechenfehler unseres Programms gilt eine Rechengarantie von zwölf Monaten. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Mit welchen Regeln rechnen die Rechner?
Mit denen aus dem Gesetz: Schutzfristen nach § 3 MuSchG, Kündigungsschutz nach § 17, Mutterschutzlohn nach § 18, Zuschuss nach §§ 20 und 21, Stillzeit nach § 7, Arbeitszeitgrenzen nach §§ 4 bis 6 und 28 MuSchG, Erstattung nach § 1 Abs. 2 AAG. Fristen enden nach den Regeln der §§ 187 und 188 BGB.
Ersetzen die Rechner die Lohnabrechnung?
Nein. Sie zeigen, womit Sie rechnen können und was zurückkommt. Die genaue Abrechnung und den Erstattungsantrag macht Ihr Lohnprogramm oder Lohnbüro. Die Arbeitgeberanteile im U2-Rechner sind eine Schätzung mit den durchschnittlichen Beitragssätzen 2026.