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Mutterschutz Arbeitgeber

Mitarbeiterin schwanger: wo melden?

Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde am Beschäftigungsort der Frau. Der Finder kennt alle 400 Kreise und kreisfreien Städte und zeigt Ihnen Anschrift, E-Mail und den Weg, den das Land vorsieht.

Stand: 3. Oktober 2026

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Behördenfinder

Wie die Länder das regeln

Jedes Land hat seine eigene Behörde für den Mutterschutz. In manchen ist eine Stelle für das ganze Land zuständig, in anderen teilt sich die Arbeit auf Ämter oder Dezernate nach Kreisen auf.

Land Zuständig Weg
Baden-Württemberg vier Regierungspräsidien Formular als PDF oder service-bw
Bayern Gewerbeaufsichtsämter bei den sieben Regierungen nur online
Berlin Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Formular als PDF
Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit online oder per Brief und E-Mail
Bremen Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Formular als PDF oder online
Hamburg Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Formular als PDF oder online
Hessen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel Formular als PDF oder online
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales, vier Standorte Formular als PDF oder online
Niedersachsen zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Formular als PDF oder online
Nordrhein-Westfalen Arbeitsschutzdezernate der fünf Bezirksregierungen formlos oder online
Rheinland-Pfalz Gewerbeaufsicht der SGD Nord und Süd Formular als Word-Datei, formlos
Saarland Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz online
Sachsen Landesdirektion Sachsen, vier Dienststellen online oder per Brief
Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht Formular als PDF oder online
Schleswig-Holstein Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Formular als PDF oder online
Thüringen Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektionen Formular als PDF

Anschriften und E-Mail-Adressen aller Stellen stehen auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz. Stand der Prüfung: 01.10.2026.

Was in die Mitteilung gehört

Die Behörde will wissen, wer Sie sind und wen Sie beschäftigen: Name und Anschrift des Betriebs, eine Ansprechperson, Name und Anschrift der Frau, den voraussichtlichen Entbindungstermin, ihre Tätigkeit, den Beschäftigungsort und die Arbeitszeit. Die meisten Formulare fragen außerdem, ob Sie die Arbeitsbedingungen schon beurteilt haben und welche Schutzmaßnahme gilt. Mehr dazu auf der Seite Mutterschutz-Meldung.

Fertig ausgefüllt

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung für Ihr Land mit allen Angaben vorausgefüllt, dazu Begleitblatt, Fristenplan und U2-Rechenblatt. 39 € zzgl. USt.

Wenn Sie die Mitteilung nicht selbst ausfüllen möchten: Angaben eintragen, und Sie bekommen sie für die Stelle aus dem Finder vorausgefüllt, mit Begleitblatt, Fristenplan und U2-Rechenblatt. Nennen wir eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Firmensitz oder Arbeitsplatz?

Der Arbeitsplatz. Hat Ihr Betrieb eine Filiale in einem anderen Kreis oder Land, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Frau arbeitet. So steht es zum Beispiel ausdrücklich im Merkblatt Hotel und Gastronomie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Was, wenn sie an wechselnden Orten arbeitet?

Dann nehmen Sie den Ort, von dem aus sie üblicherweise eingesetzt wird, etwa die Filiale oder das Büro, und schreiben in die Mitteilung, dass sie wechselnd eingesetzt wird. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der Behörde die Zuständigkeit.

Ist die Mitteilung gebührenfrei?

Ja, die Mitteilung selbst kostet nichts. Gebühren können für Genehmigungen anfallen, etwa für Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr.

Woher stammen die Daten?

Die Zuständigkeiten haben wir auf den Seiten der Länder nachgesehen, jede Stelle mit Quelle und Datum. Postleitzahlen ordnen wir über die Straßendaten von OpenStreetMap den Gemeinden und Kreisen zu (PLZ-Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL 1.0, aufbereitet vom Projekt OpenPLZ).