Behördenfinder
Wie die Länder das regeln
Jedes Land hat seine eigene Behörde für den Mutterschutz. In manchen ist eine Stelle für das ganze Land zuständig, in anderen teilt sich die Arbeit auf Ämter oder Dezernate nach Kreisen auf.
| Land | Zuständig | Weg |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | vier Regierungspräsidien | Formular als PDF oder service-bw |
| Bayern | Gewerbeaufsichtsämter bei den sieben Regierungen | nur online |
| Berlin | Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit | Formular als PDF |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit | online oder per Brief und E-Mail |
| Bremen | Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Formular als PDF oder online |
| Hamburg | Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht | Formular als PDF oder online |
| Hessen | Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel | Formular als PDF oder online |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales, vier Standorte | Formular als PDF oder online |
| Niedersachsen | zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter | Formular als PDF oder online |
| Nordrhein-Westfalen | Arbeitsschutzdezernate der fünf Bezirksregierungen | formlos oder online |
| Rheinland-Pfalz | Gewerbeaufsicht der SGD Nord und Süd | Formular als Word-Datei, formlos |
| Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | online |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen, vier Dienststellen | online oder per Brief |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht | Formular als PDF oder online |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit | Formular als PDF oder online |
| Thüringen | Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektionen | Formular als PDF |
Anschriften und E-Mail-Adressen aller Stellen stehen auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz. Stand der Prüfung: 01.10.2026.
Was in die Mitteilung gehört
Die Behörde will wissen, wer Sie sind und wen Sie beschäftigen: Name und Anschrift des Betriebs, eine Ansprechperson, Name und Anschrift der Frau, den voraussichtlichen Entbindungstermin, ihre Tätigkeit, den Beschäftigungsort und die Arbeitszeit. Die meisten Formulare fragen außerdem, ob Sie die Arbeitsbedingungen schon beurteilt haben und welche Schutzmaßnahme gilt. Mehr dazu auf der Seite Mutterschutz-Meldung.
Fertig ausgefüllt
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung für Ihr Land mit allen Angaben vorausgefüllt, dazu Begleitblatt, Fristenplan und U2-Rechenblatt. 39 € zzgl. USt.
Wenn Sie die Mitteilung nicht selbst ausfüllen möchten: Angaben eintragen, und Sie bekommen sie für die Stelle aus dem Finder vorausgefüllt, mit Begleitblatt, Fristenplan und U2-Rechenblatt. Nennen wir eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis.
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Häufige Fragen
Firmensitz oder Arbeitsplatz?
Der Arbeitsplatz. Hat Ihr Betrieb eine Filiale in einem anderen Kreis oder Land, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Frau arbeitet. So steht es zum Beispiel ausdrücklich im Merkblatt Hotel und Gastronomie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Was, wenn sie an wechselnden Orten arbeitet?
Dann nehmen Sie den Ort, von dem aus sie üblicherweise eingesetzt wird, etwa die Filiale oder das Büro, und schreiben in die Mitteilung, dass sie wechselnd eingesetzt wird. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der Behörde die Zuständigkeit.
Ist die Mitteilung gebührenfrei?
Ja, die Mitteilung selbst kostet nichts. Gebühren können für Genehmigungen anfallen, etwa für Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr.
Woher stammen die Daten?
Die Zuständigkeiten haben wir auf den Seiten der Länder nachgesehen, jede Stelle mit Quelle und Datum. Postleitzahlen ordnen wir über die Straßendaten von OpenStreetMap den Gemeinden und Kreisen zu (PLZ-Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL 1.0, aufbereitet vom Projekt OpenPLZ).