Wie viel Stillzeit zusteht
§ 7 Abs. 2 MuSchG gibt der stillenden Frau einen Anspruch auf Freistellung für die zum Stillen erforderliche Zeit. Das Gesetz nennt Mindestzeiten:
| Arbeitszeit am Stück | Mindestens je Arbeitstag |
|---|---|
| bis acht Stunden | zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten |
| mehr als acht Stunden, Stillgelegenheit in der Nähe | auf Verlangen zweimal 45 Minuten |
| mehr als acht Stunden, keine Stillgelegenheit in der Nähe | auf Verlangen einmal 90 Minuten |
Der Anspruch besteht auf Verlangen der Frau und nur in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung. Zeiten und Ort sprechen Sie gemeinsam ab, etwa einen ruhigen Raum mit Sitzgelegenheit, in dem sie ungestört ist.
Stillzeit-Rechner
Was kostet die Stillzeit?
Die Freistellung ist bezahlte Arbeitszeit (§ 23 MuSchG). Anders als Zuschuss und Mutterschutzlohn erstattet die Krankenkasse sie nicht über U2. Ein Rechenbeispiel: Eine Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden und 18 € Stundenlohn nimmt an fünf Tagen zweimal 30 Minuten. Das sind fünf Stunden je Woche, also 90 € Lohn für Zeit ohne Arbeit, die bei Ihnen bleiben. Planen Sie das im Dienstplan ein, statt es nachträglich zu verrechnen.
Welche Tätigkeiten tabu sind
Auch für Stillende gilt das Mutterschutzgesetz weiter. § 12 MuSchG verbietet Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, Biostoffen und physikalischen Einwirkungen in einem Maß, das für Mutter oder Kind unverantwortbar wäre. Die Merkblätter der Aufsichtsbehörden nennen etwa Gefahrstoffe, die als schädlich für die Laktation eingestuft sind, und Krankheitserreger der Risikogruppen 2 bis 4. In der Kinderbetreuung besteht für Stillende bei reifgeborenen Kindern nach der Schutzfrist dagegen in der Regel keine unverantwortbare Gefährdung, so die Gewerbeaufsicht Niedersachsen. Ihre Gefährdungsbeurteilung muss die Stillzeit eigens berücksichtigen (Gefährdungsbeurteilung).
Die Arbeitszeitgrenzen gelten ebenfalls: höchstens 8,5 Stunden täglich, keine Arbeit nach 20 Uhr, Sonntage nur mit Erklärung (Arbeitszeit).
Die Mitteilung nach der Rückkehr
Die Pflicht zur Benachrichtigung der Behörde entfällt für das Stillen, wenn Sie die Schwangerschaft schon gemeldet haben. Das betrifft vor allem Frauen, die während der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt haben oder bei denen die Mitteilung der Schwangerschaft versäumt wurde. Dann melden Sie jetzt unverzüglich, mit dem Tag der Entbindung statt des Termins. Fehlt die Meldung, kann das bis 5.000 € kosten (§ 32 MuSchG).
Für diese Fälle gibt es das Meldepaket auch für stillende Mitarbeiterinnen: Mitteilung an die zuständige Behörde, Fristenplan mit dem Ende der Stillzeit, Gesprächsangebot und ein Schreiben an Ihre Mitarbeiterin mit den Stillzeiten. Angaben eintragen und bei „Was hat die Mitarbeiterin mitgeteilt?“ das Stillen wählen.
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Häufige Fragen
Wie lange hat eine stillende Mitarbeiterin Anspruch auf Stillpausen?
In den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung (§ 7 Abs. 2 MuSchG). Stillt sie länger, gilt der Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten nach § 12 MuSchG weiter, der Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen aber nicht.
Muss ich die Stillzeit bezahlen?
Ja. Durch die Freistellung zum Stillen darf kein Entgeltausfall entstehen, und die Zeit darf weder vor- noch nachgearbeitet werden. Sie wird auch nicht auf die gesetzlichen Ruhepausen angerechnet (§ 23 MuSchG). Eine Erstattung über U2 gibt es dafür nicht.
Muss ich das Stillen der Behörde melden?
Nur, wenn Sie die Schwangerschaft dieser Frau nicht schon gemeldet haben (§ 27 Abs. 1 MuSchG), etwa weil sie erst nach der Geburt bei Ihnen angefangen hat. Dann ist die Mitteilung unverzüglich fällig.