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Mutterschutz Arbeitgeber

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen

In den Schutzfristen zahlt die Krankenkasse höchstens 13 € Mutterschaftsgeld am Tag. Den Rest bis zum bisherigen Nettolohn zahlen Sie als Zuschuss, und die Umlagekasse erstattet ihn vollständig.

Stand: 3. Oktober 2026

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Rechner

Die Formel

Zuschuss je Kalendertag = Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate, ohne Einmalzahlungen, geteilt durch 90, minus 13 €.

Zuschuss gesamt = Zuschuss je Tag mal Tage der Schutzfristen einschließlich Entbindungstag: im Regelfall 99, bei Früh- oder Mehrlingsgeburt 127. Kommt das Kind früher oder später, ändert sich die Zahl der Tage; das Lohnprogramm rechnet nach der Geburt neu.

Grundlage: § 20 MuSchG, Ermittlung des Entgelts nach § 21 MuSchG, Erstattung nach § 1 Abs. 2 AAG.

Beispiele

Netto im Monat Netto je Tag Zuschuss je Tag Zuschuss für 99 Tage
603 € (Minijob) 20,10 € 7,10 € 702,90 €
1.400 € (Teilzeit) 46,67 € 33,67 € 3.333,33 €
2.100 € 70,00 € 57,00 € 5.643,00 €
3.000 € 100,00 € 87,00 € 8.613,00 €

Die Frist für die Schutzzeiten liefert der Fristenrechner. Den Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot rechnet die Seite Mutterschutzlohn berechnen.

Für den Erstattungsantrag braucht Ihr Lohnbüro die Zahlen sauber aufbereitet: Angaben eintragen, und Sie bekommen das U2-Rechenblatt mit Ihren Werten, dazu Mitteilung und Fristenplan.

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Häufige Fragen

Bekommt auch eine Minijobberin einen Zuschuss?

Ja, wenn ihr Nettolohn über 13 € je Kalendertag liegt. Bei 603 € im Monat sind das 20,10 € am Tag, der Zuschuss beträgt 7,10 € je Tag. Erstattet wird er von der Minijob-Zentrale.

Was gilt bei privat versicherten Frauen?

Sie bekommen vom Bundesamt für Soziale Sicherung höchstens 210 € Mutterschaftsgeld für die ganze Schutzfrist. Ihr Zuschuss wird trotzdem so gerechnet, als zahlte die Kasse 13 € am Tag (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Die Lücke dazwischen trägt die Frau.

Muss ich auf den Zuschuss Sozialversicherung zahlen?

Nein, der Zuschuss ist beitragsfrei und steuerfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung der Frau.

Und bei Teilzeit oder schwankendem Lohn?

Maßgeblich ist das tatsächliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor der Schutzfrist. Bei festem Monatsgehalt teilen die Kassen durch 90 Tage, bei Stundenlohn oder schwankendem Verdienst durch die tatsächlichen Kalendertage. Der Rechner nutzt die 90 Tage; Ihr Lohnprogramm rechnet im Einzelfall genau.