Was erstattet wird
| Leistung | Wer zahlt zuerst | Erstattung |
|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld (bis 13 € am Tag) | Krankenkasse | entfällt, zahlt die Kasse direkt |
| Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) | Sie | 100 % über U2 |
| Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot (§ 18 MuSchG) | Sie | 100 % über U2 |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung auf den Mutterschutzlohn | Sie | 100 % über U2, teils pauschal |
| Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen und Stillzeiten (§ 23 MuSchG) | Sie | keine |
Grundlage der Erstattung ist § 1 Abs. 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Die Umlage U2 zahlen alle Arbeitgeber, auch Kleinbetriebe, mit jeder Lohnabrechnung. Den Satz legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest; Ihr Lohnprogramm kennt ihn. Bei Minijobs sind es 2026 0,22 % (Minijob-Zentrale).
Ein Rechenbeispiel
Eine Vollzeitkraft mit 3.000 € brutto und 2.100 € netto. Termin im Frühjahr, Schutzfristen 99 Tage, vorher acht Wochen betriebliches Beschäftigungsverbot.
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: 2.100 € mal drei geteilt durch 90 sind 70 € am Tag, abzüglich 13 € bleiben 57 €, mal 99 Tage 5.643 €
- Mutterschutzlohn für die acht Wochen: rund 5.500 € brutto, dazu die Arbeitgeberanteile
- Erstattung durch die Kasse: alles davon
Die genauen Werte rechnet der U2-Rechner mit Ihren Zahlen.
Was bei Ihnen bleibt
Vertretung. Wer die Arbeit in der Zeit übernimmt, zahlen Sie. Eine befristete Vertretung ist ausdrücklich erlaubt, auch für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz (§ 21 Abs. 1 BEEG).
Organisation. Mitteilung an die Behörde, Gefährdungsbeurteilung, Gespräch, Lohnabrechnung. Das kostet Zeit, und bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung womöglich die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Urlaub. Der Anspruch wächst in der Schutzfrist weiter und wird nicht erstattet.
Zahlen fürs Lohnbüro
Das Meldepaket enthält ein U2-Rechenblatt als PDF und Excel mit Formeln, dazu die Mitteilung an die Behörde und den Fristenplan. 39 € zzgl. USt.
Damit das Geld auch zurückkommt, braucht Ihr Lohnbüro die Zahlen: Angaben eintragen, und Sie bekommen das U2-Rechenblatt mit Ihren Werten, meist nach wenigen Minuten.
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Häufige Fragen
Muss ich das Mutterschaftsgeld zahlen?
Nein. Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse, höchstens 13 € am Tag. Sie zahlen den Zuschuss bis zum Nettolohn und bekommen ihn über U2 zurück. Bei privat oder familienversicherten Frauen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung höchstens 210 € für die ganze Schutzfrist; Ihr Zuschuss wird trotzdem mit 13 € je Tag gerechnet.
Und wenn die Frau ein Beschäftigungsverbot hat?
Dann zahlen Sie den Mutterschutzlohn in Höhe des bisherigen Durchschnittsverdienstes weiter (§ 18 MuSchG). Auch das erstattet die Kasse vollständig, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Was ist mit Urlaub, der sich ansammelt?
Der Urlaubsanspruch läuft in Schutzfristen und Beschäftigungsverboten weiter (§ 24 MuSchG). Diesen Urlaub erstattet niemand, er wird nach der Rückkehr genommen oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten. In der Elternzeit dürfen Sie ihn für jeden vollen Monat um ein Zwölftel kürzen, wenn Sie das erklären (§ 17 BEEG).