Rechner
Tragen Sie unten die drei Bruttomonate, den Beginn des Verbots und den Beginn der Schutzfrist ein. Die Nettofelder oben brauchen Sie dafür nicht.
Beispiel
Durchschnitt brutto 3.000 € im Monat. Das ärztliche Beschäftigungsverbot gilt ab dem 15. Januar, die Schutzfrist beginnt am 6. Februar.
- Januar: 17 von 31 Tagen, also 3.000 € mal 17 geteilt durch 31 = 1.645,16 €
- Februar: 5 von 28 Tagen, also 3.000 € mal 5 geteilt durch 28 = 535,71 €
- Mutterschutzlohn bis zur Schutzfrist: 2.180,87 €
Ab dem 6. Februar zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld und Sie den Zuschuss. Mutterschutzlohn und Zuschuss erstattet die Kasse über die Umlage U2 vollständig, beim Mutterschutzlohn einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (§ 1 Abs. 2 AAG). Den Zuschuss rechnet die Seite Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen.
Beschäftigungsverbot oder Krankheit?
Ist die Frau arbeitsunfähig krank, gilt die normale Entgeltfortzahlung, nicht der Mutterschutzlohn. Bei einem Beschäftigungsverbot ist sie dagegen arbeitsfähig, darf aber nicht oder nicht voll beschäftigt werden. Das Attest sollte deshalb ausdrücklich ein Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG aussprechen. Ein betriebliches Verbot nach § 13 MuSchG begründen Sie selbst, siehe Beschäftigungsverbot.
Das Rechenblatt für Ihr Lohnbüro mit allen Monaten gibt es im Meldepaket, als PDF und Excel mit Formeln: Angaben eintragen. Für Rechenfehler unseres Programms gilt eine Rechengarantie von zwölf Monaten.
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Häufige Fragen
Welche drei Monate zählen?
Die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft (§ 18 Satz 2 MuSchG). Hat das Arbeitsverhältnis erst danach begonnen, die ersten drei Monate der Beschäftigung.
Was bleibt bei der Berechnung außen vor?
Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Fehlzeiten im Berechnungszeitraum (§ 21 Abs. 2 MuSchG). Dauerhafte Lohnerhöhungen werden dagegen berücksichtigt (§ 21 Abs. 4 MuSchG).
Wie rechne ich ein teilweises Verbot?
Für die Stunden, die wegfallen, zahlen Sie den Durchschnitt weiter, für die Stunden, die sie arbeitet, das normale Entgelt. Im Rechner geben Sie dafür den Anteil der wegfallenden Arbeitszeit in Prozent an.