Zum Inhalt springen
Mutterschutz Arbeitgeber

Arbeitszeit in Schwangerschaft und Stillzeit

Ab dem Tag, an dem Ihre Mitarbeiterin Ihnen die Schwangerschaft mitteilt, gelten für sie engere Grenzen: höchstens 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche, nicht mehr als vertraglich vereinbart, elf Stunden Ruhezeit, keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr und grundsätzlich keine Sonn- und Feiertage.

Stand: 3. Oktober 2026

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Die Grenzen im Überblick

Regel Ab 18 Jahren Unter 18 Jahren Norm
Höchstarbeitszeit am Tag 8,5 Stunden 8 Stunden § 4 Abs. 1 MuSchG
Höchstarbeitszeit in der Doppelwoche 90 Stunden 80 Stunden § 4 Abs. 1 MuSchG
Obergrenze vertragliche Wochenarbeitszeit im Monatsdurchschnitt ebenso § 4 Abs. 1 MuSchG
Ruhezeit nach Arbeitsende mindestens elf Stunden am Stück ebenso § 4 Abs. 2 MuSchG
Nachtarbeit nicht zwischen 20 und 6 Uhr, bis 22 Uhr nur mit Genehmigung ebenso §§ 5, 28 MuSchG
Sonn- und Feiertage nur mit Erklärung der Frau und weiteren Voraussetzungen ebenso § 6 MuSchG

Diese Grenzen gelten zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz und gehen ihm vor. Sie gelten ab der Mitteilung der Schwangerschaft, nicht erst ab der Schutzfrist. Den Wortlaut finden Sie in § 4 MuSchG.

Arbeitszeit-Prüfer

Tragen Sie die Zeiten aus dem Dienstplan ein. Der Prüfer zeigt, welche Grenze verletzt ist und was ab sofort gilt.

Was in der Praxis schiefgeht

Der Zehn-Stunden-Dienst. In Gastronomie, Pflege und Handel sind lange Dienste üblich. Für Ihre schwangere Mitarbeiterin endet der Dienst nach 8,5 Stunden. Pausen zählen dabei nicht als Arbeitszeit. Wer sie trotzdem länger arbeiten lässt, riskiert ein Bußgeld bis 30.000 € (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG).

Der Spätdienst. Endet die Schicht um 21 Uhr, ist das ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde nicht erlaubt. Bis 22 Uhr geht es nur mit Antrag, ausdrücklicher Erklärung der Frau und ärztlichem Zeugnis. Wie das funktioniert, steht auf der Seite Nachtarbeit in der Schwangerschaft.

Die kurze Wende. Wer abends bis 20 Uhr arbeitet, darf am nächsten Morgen frühestens um 7 Uhr anfangen, denn dazwischen müssen elf Stunden Ruhe liegen.

Die Teilzeitkraft, die einspringt. Bei 20 Vertragsstunden darf Ihre Mitarbeiterin im Monatsdurchschnitt nicht mehr arbeiten, auch wenn sie es anbietet. Ihre Zustimmung ändert daran nichts.

Der Sonntag. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur zulässig, wenn die Frau sich ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme nach § 10 Arbeitszeitgesetz greift, sie in jeder Woche einen Ersatzruhetag nach mindestens elf Stunden Nachtruhe bekommt und keine gefährliche Alleinarbeit vorliegt (§ 6 MuSchG). Die Erklärung kann sie jederzeit widerrufen. Außerdem benachrichtigen Sie die Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).

Pausen und Unterbrechungen

Neben den gesetzlichen Pausen muss Ihre Mitarbeiterin ihre Tätigkeit kurz unterbrechen können, wenn sie es braucht. In den Pausen muss sie sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können (§ 9 Abs. 3 MuSchG). Das Gesetz verlangt geeignete Bedingungen, etwa eine Liege in einem ruhigen Raum, nennt aber keinen eigenen Ruheraum als Pflicht. Für Vorsorgeuntersuchungen stellen Sie sie frei, ohne dass sie die Zeit nacharbeitet (§§ 7, 23 MuSchG).

Mitteilung und Dienstplan zusammen erledigen

Wenn Sie Ihre Mitarbeiterin bisher länger, abends oder sonntags eingesetzt haben, gehört das in die Mitteilung an die Behörde. Im Meldepaket geben Sie die bisherigen Zeiten an; die Übersicht nennt dann jede Grenze, die Ihr Dienstplan überschreitet, und was ab sofort gilt. Wenn sie weiter bis 22 Uhr oder sonntags arbeiten möchte, wählen Sie die Vorlagen für Ausnahmen dazu. Angaben eintragen, die Unterlagen kommen meist nach wenigen Minuten.

Mehr zu allen Pflichten nach der Mitteilung: Mitarbeiterin schwanger.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf eine Schwangere am Tag arbeiten?

Höchstens 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche, wenn sie 18 oder älter ist. Unter 18 sind es 8 Stunden und 80 Stunden in der Doppelwoche (§ 4 Abs. 1 MuSchG). Dazu kommt die vertragliche Wochenarbeitszeit als Obergrenze im Monatsdurchschnitt.

Darf eine Teilzeitkraft in der Schwangerschaft Überstunden machen?

Nur im Rahmen des Vertrags. Im Monatsdurchschnitt darf die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden (§ 4 Abs. 1 MuSchG). Eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden darf also in einer Woche mehr arbeiten, wenn es in einer anderen Woche desselben Monats entsprechend weniger wird.

Gilt das auch für stillende Mitarbeiterinnen?

Ja. Die Grenzen aus §§ 4 bis 6 MuSchG gelten für schwangere und stillende Frauen gleichermaßen. Für Stillende kommt die Freistellung zum Stillen dazu, die bezahlt wird und nicht nachgearbeitet werden muss.

Hat meine Mitarbeiterin zwei Jobs: wird zusammengerechnet?

Ja. Bei mehreren Arbeitgebern werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet (§ 4 Abs. 1 MuSchG). Fragen Sie nach, ob sie noch woanders arbeitet, und stimmen Sie die Zeiten ab.