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Mutterschutz Arbeitgeber

Mutterschutz-Meldung in Sachsen

In Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen mit ihrer Abteilung Arbeitsschutz zuständig, mit Dienststellen in Chemnitz, Dresden, Leipzig und dem Dienstsitz Bautzen. Für Betriebe unter Bergaufsicht ist es das Sächsische Oberbergamt.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die Dienststellen der Landesdirektion

Die Dienststellen teilen das Land nach Kreisen auf. Für alle gilt dieselbe E-Mail-Adresse der Abteilung Arbeitsschutz. Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, melden an das Oberbergamt in Freiberg.

Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz

Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Brückenstraße 10
09111 Chemnitz

Telefon 0371 4599-0 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026

Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden

Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Telefon 0351 825-5001 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026

Landesdirektion Sachsen, Dienstsitz Bautzen

Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Käthe-Kollwitz-Straße 17
02625 Bautzen

Telefon 03591 273400 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Bautzen und Görlitz.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026

Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig

Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Braustraße 2
04107 Leipzig

Telefon 0341 977-0 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Sachsen

Sachsen hat kein PDF zum Ausdrucken, sondern ein Mitteilungsformular im Formularserver des Landes (Stand 15.03.2023). Sie füllen es im Browser aus und senden es elektronisch ab oder drucken es. Schriftlich geht die Mitteilung an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung, 09105 Chemnitz. Ein formloser Brief mit allen Angaben nach § 27 MuSchG ist ebenso möglich.

Online-Dienst: zum Dienst

Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/mutterschutz-4086.html, Formularserver Sachsen smwa_lds_muschg, amt24. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Sachsen

Das Formular im Formularserver hat vier Seiten und lässt sich zwischenspeichern. Wenn Sie lieber per Brief melden, enthält er dieselben Angaben: Betrieb, Mitarbeiterin, Entbindungstermin, Tätigkeit, Arbeitszeiten und das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Im Meldepaket bekommen Sie für Sachsen einen fertigen Brief mit allen Angaben.

Meldepaket für Sachsen

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen ein PDF-Formular?

Nein, wir haben nur das Formular im Formularserver des Landes gefunden. Es lässt sich ausdrucken. Alternativ melden Sie formlos per Brief oder E-Mail an die Landesdirektion.

Welche Dienststelle ist für Leipzig zuständig?

Die Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen. Der Behördenfinder oben zeigt die Stelle für jede Postleitzahl.