Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die Dienststellen der Landesdirektion
Die Dienststellen teilen das Land nach Kreisen auf. Für alle gilt dieselbe E-Mail-Adresse der Abteilung Arbeitsschutz. Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, melden an das Oberbergamt in Freiberg.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz
Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Brückenstraße 10
09111 Chemnitz
Telefon 0371 4599-0 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden
Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon 0351 825-5001 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026
Landesdirektion Sachsen, Dienstsitz Bautzen
Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Käthe-Kollwitz-Straße 17
02625 Bautzen
Telefon 03591 273400 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de
Zuständig für die Landkreise Bautzen und Görlitz.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon 0341 977-0 · E-Mail arbeitsschutz [at] lds [punkt] sachsen [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/kontakt-4069.html, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Sachsen
Sachsen hat kein PDF zum Ausdrucken, sondern ein Mitteilungsformular im Formularserver des Landes (Stand 15.03.2023). Sie füllen es im Browser aus und senden es elektronisch ab oder drucken es. Schriftlich geht die Mitteilung an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung, 09105 Chemnitz. Ein formloser Brief mit allen Angaben nach § 27 MuSchG ist ebenso möglich.
Online-Dienst: zum Dienst
Quelle: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/mutterschutz-4086.html, Formularserver Sachsen smwa_lds_muschg, amt24. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Sachsen
Das Formular im Formularserver hat vier Seiten und lässt sich zwischenspeichern. Wenn Sie lieber per Brief melden, enthält er dieselben Angaben: Betrieb, Mitarbeiterin, Entbindungstermin, Tätigkeit, Arbeitszeiten und das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Im Meldepaket bekommen Sie für Sachsen einen fertigen Brief mit allen Angaben.
Meldepaket für Sachsen
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Gibt es in Sachsen ein PDF-Formular?
Nein, wir haben nur das Formular im Formularserver des Landes gefunden. Es lässt sich ausdrucken. Alternativ melden Sie formlos per Brief oder E-Mail an die Landesdirektion.
Welche Dienststelle ist für Leipzig zuständig?
Die Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen. Der Behördenfinder oben zeigt die Stelle für jede Postleitzahl.
