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Mutterschutz Arbeitgeber

Mutterschutz-Meldung an die Aufsichtsbehörde

Die Meldung ist Pflicht, sobald eine Mitarbeiterin Ihnen ihre Schwangerschaft mitteilt. Sie geht an die Arbeitsschutzbehörde am Beschäftigungsort. Zehn Länder haben dafür ein ausfüllbares PDF, die übrigen einen Online-Dienst oder sie nehmen die Angaben formlos an.

Meldepaket erstellen

39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Was in die Meldung gehört

Alle Landesformulare fragen im Kern dasselbe ab:

  • Betrieb mit Anschrift, eine Ansprechperson mit Telefon
  • Name, Anschrift und oft das Geburtsdatum der Frau
  • voraussichtlicher Entbindungstermin, bei Stillenden der Entbindungstag
  • Tätigkeit vor Bekanntwerden der Schwangerschaft und der Beschäftigungsort
  • tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Arbeit nach 20 Uhr, Sonn- und Feiertagsarbeit, getaktete Arbeit
  • ob die Arbeitsbedingungen beurteilt sind und welche Schutzmaßnahme gilt: keine, Umgestaltung, Umsetzung oder Freistellung
  • ob ein ärztliches Beschäftigungsverbot besteht

Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen fragen auf zwei weiteren Seiten einzelne Gefährdungen ab, etwa Heben, Lärm, Gefahrstoffe und Biostoffe. Diese Antworten kommen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Welches Formular Ihr Land nutzt

Ausfüllbares PDF: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Nur online: Bayern und Saarland. Formlos oder online: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (dort gibt es zusätzlich ein Word-Formular) und Sachsen. Die zuständige Stelle mit Anschrift zeigt der Behördenfinder, alle Stellen stehen unter Aufsichtsbehörden.

Was das Meldepaket daraus macht

Sie geben die Angaben einmal ein. Wir ermitteln aus der Postleitzahl des Arbeitsplatzes die zuständige Stelle und

  • füllen in den zehn Ländern mit PDF das Landesformular aus, bis auf die Felder, die nur Ihre Gefährdungsbeurteilung beantworten kann,
  • schreiben in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen eine Mitteilung als Brief mit allen Angaben,
  • legen für Bayern und das Saarland eine Ausfüllhilfe mit allen Werten für den Online-Dienst bei.

Dazu kommen ein Begleitblatt mit Anschrift, E-Mail und Liste der offenen Punkte, der Fristenplan, das U2-Rechenblatt, das Gesprächsangebot und ein Schreiben an die Mitarbeiterin. Abschicken tun Sie selbst, wir senden nichts in Ihrem Namen.

  • Meldepaket Mutterschutz39,00 €Zuständige Behörde, Mitteilung nach § 27 MuSchG vorausgefüllt, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot, Schreiben an die Mitarbeiterin, Checkliste. Fertig in etwa 15 Minuten.

Dazu wählbar: Vorlagen für Ausnahmen: Antrag bis 22 Uhr und Erklärungen für 9,00 €.

Preise je Mitarbeiterin zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, mit Rechnung. Einmalig, kein Abo.

So geht's

  1. Angaben eintragen Betrieb, Arbeitsplatz, Entbindungstermin, Arbeitszeit. Lohnangaben sind freiwillig. Das dauert etwa zehn Minuten.
  2. Bezahlen 39 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, mit Rechnung. Bezahlt wird über Stripe.
  3. Unterlagen bekommen In der Regel nach 15 Minuten: Landesformular ausgefüllt oder Mitteilung als Brief, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot, Schreiben an die Mitarbeiterin.
  4. Prüfen und absenden Sie lesen alles, ergänzen Ihre Beurteilung, unterschreiben und schicken die Mitteilung selbst an die Behörde.

Wenn die Mitteilung heute raus soll: Angaben eintragen. Sie bekommen das Formular Ihres Landes ausgefüllt oder einen fertigen Brief, meist nach wenigen Minuten, garantiert innerhalb einer Stunde.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Meldung raus?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 27 Abs. 1 MuSchG). Eine feste Tagesfrist nennt das Gesetz nicht. Wer wochenlang wartet, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis 5.000 € betragen (§ 32 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 MuSchG).

Muss ich auch melden, wenn die Frau stillt?

Ja, wenn Sie die Schwangerschaft dieser Frau nicht schon gemeldet haben (§ 27 Abs. 1 Nummer 1 b MuSchG). Melden müssen Sie außerdem, wenn Sie eine Schwangere oder Stillende bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder mit getakteter Arbeit beschäftigen wollen.

Was, wenn der Entbindungstermin noch nicht feststeht?

Dann melden Sie trotzdem und reichen den Termin nach, sobald die ärztliche Bescheinigung vorliegt. Das Meldepaket vermerkt das im Formular.

Muss die Gefährdungsbeurteilung mitgeschickt werden?

Mitschicken müssen Sie sie nicht. Viele Formulare fragen aber, ob Sie die Arbeitsbedingungen beurteilt haben und welche Schutzmaßnahme gilt. Auf Verlangen legen Sie der Behörde die Unterlagen vor (§ 27 Abs. 3 MuSchG).