Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die zuständige Stelle
Eine Stelle für alle Bezirke. Arbeitet Ihre Mitarbeiterin in Brandenburg, etwa in Potsdam oder im Speckgürtel, ist das Landesamt in Brandenburg zuständig.
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Referat II A, Sozialer Arbeitsschutz
Turmstraße 21
10559 Berlin
Telefon 030 902545-219 · E-Mail sozialerarbeitsschutz [at] lagetsi [punkt] berlin [punkt] de
Zuständig für das ganze Land.
Quelle: https://www.berlin.de/lagetsi/gesundheit/besondere-personengruppen/mutterschutz/, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Berlin
Das LAGetSi stellt die „Benachrichtigung nach § 27 Absatz 1 MuSchG, allgemein“ als ausfüllbares PDF bereit (Stand 04/2022), adressiert an das LAGetSi, Turmstraße 21, 10559 Berlin. Für Schulen und Hochschulen gibt es ein eigenes Formular. Die Fachgruppe Sozialer Arbeitsschutz erreichen Sie unter sozialerarbeitsschutz [at] lagetsi [punkt] berlin [punkt] de; laut Seite des Amtes eignet sich die Adresse auch für signierte E-Mails. Einen eigenen Online-Dienst haben wir nicht gefunden; die Seite nennt die ausfüllbaren PDFs „Online-Formular“.
Formular: Stand 04/2022
Quelle: https://www.berlin.de/lagetsi/service/eamt/formulare/mutterschutz-formulare-1383210.php, Formular 27anzallg.pdf Stand 04/2022. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Berlin
Das Berliner Formular ist älter als die der meisten Länder. Es fragt die Angaben nach § 27 MuSchG vollständig ab; neuere Themen wie die Schutzfrist nach Fehlgeburt seit Juni 2025 kommen darin nicht vor, betreffen die Mitteilung der Schwangerschaft aber auch nicht.
Meldepaket für Berlin
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Mitteilung in Berlin?
An das LAGetSi, Turmstraße 21, 10559 Berlin, oder per E-Mail an sozialerarbeitsschutz [at] lagetsi [punkt] berlin [punkt] de. Zuständig ist die Fachgruppe Sozialer Arbeitsschutz.
Gibt es in Berlin ein Online-Verfahren?
Einen eigenen Online-Dienst mit Konto haben wir auf den Seiten des LAGetSi nicht gefunden. Das Amt bietet ausfüllbare PDFs an, die Sie per E-Mail schicken können.
