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Mutterschutz Arbeitgeber

Mutterschutz-Meldung an das Regierungspräsidium

Zuständig sind in Baden-Württemberg die Fachgruppen Mutterschutz der vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, jeweils für ihren Regierungsbezirk. Es zählt der Beschäftigungsort.

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Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die vier Regierungspräsidien

Jede Fachgruppe Mutterschutz ist für die Stadt- und Landkreise ihres Regierungsbezirks zuständig. Karlsruhe, Freiburg und Tübingen nennen auf ihren Kontaktseiten Ansprechpersonen je Kreis statt einer zentralen Rufnummer.

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 54.3, Fachgruppe Mutterschutz
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-15499 · E-Mail mutterschutz [at] rps [punkt] bwl [punkt] de

Zuständig für die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/kontakt-mutterschutz-rps/, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 54.4, Fachgruppe Mutterschutz
Schlossplatz 1-3
76133 Karlsruhe

E-Mail mutterschutz [at] rpk [punkt] bwl [punkt] de

Zuständig für die Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim und die Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/kontakt-mutterschutz-rpk/, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.4, Fachgruppe Mutterschutz
Schwendistraße 12
79102 Freiburg im Breisgau

E-Mail mutterschutz [at] rpf [punkt] bwl [punkt] de

Zuständig für den Stadtkreis Freiburg im Breisgau und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen und Waldshut.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/kontakt-mutterschutz-rpf/, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.2, Fachgruppe Mutterschutz
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

E-Mail mutterschutz [at] rpt [punkt] bwl [punkt] de

Zuständig für den Stadtkreis Ulm und die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/kontakt-mutterschutz-rpt/, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Baden-Württemberg

Das ausfüllbare PDF „Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Mutterschutzgesetz“ schicken Sie per E-Mail oder Post an die Fachgruppe Mutterschutz des zuständigen Regierungspräsidiums. Alternativ gibt es ein Onlineformular bei service-bw. Stillende Frauen müssen Sie nach Angabe der Regierungspräsidien nur melden, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich war, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis erst danach begonnen hat.

Formular: Stand 4/2026

Online-Dienst: zum Dienst

Quellen: Regierungspräsidien Baden-Württemberg, Seite Mutterschutz (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/), Formular MSchBenachrichtigung.pdf Stand 4/2026, Merkblätter der Fachgruppen Mutterschutz. Stand: 02.10.2026

Was das Formular abfragt

Das Formular hat drei Seiten. Die erste enthält die Stammdaten, den Entbindungstermin, die Tätigkeit vor Bekanntwerden der Schwangerschaft, die Arbeitszeiten und Fragen zu Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und getakteter Arbeit. Kreuzen Sie getaktete Arbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit an, gilt diese Angabe bereits als Benachrichtigung. Für Sonn- und Feiertagsarbeit legen Sie die Bereitschaftserklärung der Frau bei.

Seite zwei fragt die Arbeitsbedingungen nach § 11 MuSchG ab, etwa regelmäßiges Heben von mehr als 5 kg, gelegentliches Heben von mehr als 10 kg, Lärm über 80 dB(A), Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, mit Zusatzfragen für das Gesundheitswesen. Laut Hinweis im Formular sind diese Antworten freiwillig, solange die Behörde sie nicht nach § 27 Abs. 2 MuSchG ausdrücklich anfordert. Sie ersparen aber Rückfragen.

Auf Seite drei kreuzen Sie das Ergebnis der Beurteilung in der Rangfolge des § 13 MuSchG an. Das Formular bittet, diesen Teil unbedingt auszufüllen. Besteht ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG, legen Sie das Attest bei.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Die Fachgruppen Mutterschutz entscheiden in Baden-Württemberg auch über Anträge auf Nachtarbeit schwangerer und stillender Frauen und über Anträge zur Kündigung einer Schwangeren. Das Formular weist darauf hin, dass Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr im Einzelfall immer eine Genehmigung braucht.

Meldepaket für Baden-Württemberg

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Welches Regierungspräsidium ist für Mannheim zuständig?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Fachgruppe Mutterschutz, E-Mail mutterschutz [at] rpk [punkt] bwl [punkt] de.

Gibt es Merkblätter für Branchen?

Ja. Die Fachgruppen Mutterschutz veröffentlichen Merkblätter, darunter „Schwangere Frauen in Hotel und Gastronomie“, „Schwangere Frauen an Bedientheken“ und „Schwangere Frauen im beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen“.