Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die zuständige Stelle
Für alle Beschäftigungsorte in Hamburg nimmt dieselbe Stelle die Mitteilung entgegen. Liegt der Arbeitsplatz im Umland, etwa in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, ist die Behörde dieses Landes zuständig, auch wenn Ihr Firmensitz in Hamburg liegt.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz
Staatliche Arbeitsschutzaufsicht
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg
Telefon 040 42837-2112 · E-Mail arbeitnehmerschutz [at] justiz [punkt] hamburg [punkt] de
Zuständig für das ganze Land.
Quelle: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/formulare, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Hamburg
Das PDF „Mitteilung gemäß Mutterschutzgesetz“ (Formularkennung QM-VA-02-06-F3a, Stand 01/2025) ist an das Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht, Postfach 30 28 22, 20310 Hamburg adressiert. Per E-Mail geht es an arbeitnehmerschutz [at] justiz [punkt] hamburg [punkt] de. Online gibt es den Dienst „Mitteilung und Antrag gemäß Mutterschutzgesetz“ im HamburgGateway; dafür brauchen Sie ein Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto).
Formular: Stand 01/2025 (Formularkennung QM-VA-02-06-F3a (01/25))
Online-Dienst: zum Dienst
Quelle: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/formulare, Formular Stand 01/2025, HamburgGateway. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Hamburg
Das Hamburger Formular fragt den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Beschäftigungsort nicht eigens ab. Geben Sie beides trotzdem an, etwa in einem Begleitschreiben, damit die Behörde die Mitteilung zuordnen und die Schutzfristen nachvollziehen kann. Im Meldepaket stehen beide Angaben auf dem Begleitblatt.
Meldepaket für Hamburg
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
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Häufige Fragen
Kann ich in Hamburg per E-Mail melden?
Ja. Die Arbeitsschutzaufsicht nennt die Adresse arbeitnehmerschutz [at] justiz [punkt] hamburg [punkt] de. Schicken Sie das ausgefüllte Formular als Anhang und bewahren Sie die gesendete Mail als Nachweis auf.
Mein Betrieb sitzt in Hamburg, die Mitarbeiterin arbeitet in Norderstedt. Wohin?
An die Behörde des Beschäftigungsorts, also in Schleswig-Holstein an das LASG in Kiel. Es zählt der Ort, an dem die Frau arbeitet.
