Die Erreger, auf die es ankommt
Kinder im Vorschulalter übertragen häufig Infektionen. Für den Mutterschutz zählen vor allem Erreger, die das ungeborene Kind schädigen können. Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen nennt in ihrem Ratgeber „Mutterschutz Vorschulische Kinderbetreuung“ (Stand 02/2024) Masern, Röteln, Ringelröteln, Windpocken, Zytomegalie, Hepatitis A und B, Scharlach und die Hand-Mund-Fuß-Krankheit. Bei fehlender oder unklarer Immunität sieht er diese Maßnahmen vor:
| Erreger | Maßnahme ohne Immunschutz |
|---|---|
| Windpocken | Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft |
| Masern | Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft, außer mindestens 95 % der Kinder sind geimpft |
| Röteln, Ringelröteln | Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche, danach befristet bei Erkrankungen in der Einrichtung |
| Zytomegalie | nur Kinder über drei Jahren, kein enger Körperkontakt, kein Kontakt mit Urin und Speichel |
| Scharlach, Noro, Rota, Keuchhusten, Hepatitis A, Hand-Mund-Fuß | befristetes Verbot nach einem Erkrankungsfall, je nach Erreger bis zum 3. bis 50. Tag |
Quelle: Ratgeber Mutterschutz Vorschulische Kinderbetreuung, Gewerbeaufsicht Niedersachsen. Andere Länder haben eigene Merkblätter, etwa Baden-Württemberg für den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Maßgeblich ist am Ende die Gefährdungsbeurteilung für Ihre Einrichtung.
Was die Kita heute tut
- Vom Gruppendienst nehmen, bis der Immunstatus klar ist. Solange keine Schutzmaßnahmen feststehen, darf Ihre Mitarbeiterin nur Tätigkeiten ausüben, für die sie schon getroffen sind (§ 10 Abs. 3 MuSchG). Büroarbeit, Elterngespräche am Telefon oder Dokumentation sind oft möglich.
- Immunstatus klären lassen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt klärt die Immunität unter Schweigepflicht, meist reicht der Impfausweis. Die Kosten für nötige Zeugnisse tragen Sie (§ 9 Abs. 6 MuSchG).
- Mitteilung an die Aufsichtsbehörde. Unverzüglich, mit Tätigkeit und Maßnahmen. Welche Stelle zuständig ist, zeigt der Behördenfinder.
- Schutzmaßnahmen festlegen. Nach der Rangfolge: Arbeitsbedingungen umgestalten, umsetzen, erst dann freistellen (Beschäftigungsverbot).
- Gespräch anbieten und das Angebot dokumentieren (§ 10 Abs. 2, § 14 MuSchG).
Heben, Lärm, Alleinarbeit
Auch mit vollem Immunschutz bleibt der Alltag in der Kita körperlich. Der Ratgeber nennt die Grenze aus § 11 Abs. 5 MuSchG: regelmäßig, also mehr als zwei bis drei Mal pro Stunde, nicht mehr als 5 kg, gelegentlich nicht mehr als 10 kg. Ein Krippenkind wiegt schnell mehr. Häufiges Bücken, Hocken und Strecken ist ebenfalls zu vermeiden, ebenso Lärm über 80 dB(A). Für Waldkindergärten wird wegen Zecken und Unfallgefahr im Einzelfall entschieden. Allein mit einer Gruppe arbeiten darf sie nur, wenn sie jederzeit Hilfe erreichen kann.
Ein Rechenbeispiel für den Träger
Eine Erzieherin mit 3.300 € brutto ohne Immunschutz gegen Windpocken wird ab der zehnten Woche freigestellt. Bis zur Schutzfrist in der 34. Woche sind das 24 Wochen, also etwa fünfeinhalb Monate Mutterschutzlohn, rund 18.150 € brutto plus Arbeitgeberanteile. Die Krankenkasse erstattet alles. Die Vertretung zahlt die Kita selbst; eine befristete Einstellung dafür ist ausdrücklich erlaubt (§ 21 Abs. 1 BEEG). Wichtig ist, dass die Erstattung beantragt wird, sonst bleibt der Lohn beim Träger. Den Betrag je Monat rechnet der Mutterschutzlohn-Rechner.
Die Unterlagen für die Leitung
Kitaleitungen haben selten Zeit für Formulare. Im Meldepaket wählen Sie die Branche „Kita, Kinderbetreuung“, beschreiben die Tätigkeit und geben an, ob schon ein Beschäftigungsverbot gilt. Sie bekommen die Mitteilung für Ihre Behörde ausgefüllt, das U2-Rechenblatt mit dem Mutterschutzlohn, das Gesprächsangebot und das Schreiben an die Erzieherin. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer je Mitarbeiterin.
Allgemeines zur Beurteilung finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft.
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Häufige Fragen
Bekommt jede schwangere Erzieherin ein Beschäftigungsverbot?
Nein. Hat sie ausreichenden Immunschutz, gilt eine unverantwortbare Gefährdung durch diese Erreger als ausgeschlossen. Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen schreibt, dass zur Klärung in der Regel der Impfausweis reicht. Offen bleiben dann Heben, Lärm und Zytomegalie, die Sie über die Arbeitsorganisation lösen können.
Was gilt bei Zytomegalie (CMV)?
Bei fehlender Immunität darf sie laut Ratgeber der Gewerbeaufsicht Niedersachsen nur mit Kindern über drei Jahren arbeiten, ohne engen Körperkontakt und ohne Kontakt zu Ausscheidungen, besonders Urin und Speichel. Eine Impfung gegen CMV gibt es nicht. In der Krippe ist das meist nur über eine Umsetzung oder ein Beschäftigungsverbot zu lösen.
Wer zahlt, wenn die Erzieherin freigestellt wird?
Sie zahlen den Mutterschutzlohn, also den Durchschnitt der drei Monate vor der Schwangerschaft (§ 18 MuSchG). Die Krankenkasse erstattet ihn samt Arbeitgeberanteilen vollständig im U2-Verfahren (§ 1 Abs. 2 AAG). Das gilt für Kitas jeder Größe, auch für kommunale Träger, die zwar nicht an der Umlage U1, wohl aber an U2 teilnehmen.