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Mutterschutz Arbeitgeber

Schwangerschaft melden in Thüringen

In Thüringen ist das Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) mit seiner Abteilung Arbeitsschutz zuständig. Vier Regionalinspektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl teilen das Land auf.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die vier Regionalinspektionen

Jede Regionalinspektion hat eigene Kreise und eine eigene E-Mail-Adresse. Per Post schicken Sie die Mitteilung an die zentrale Anschrift des Landesamts.

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Mittelthüringen

Abteilung 6 Arbeitsschutz, Dezernat 62
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon 0361 57-3831000 · E-Mail as-mitte [at] tlv [punkt] thueringen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar und die Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda und Weimarer Land.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648, Stand: 01.10.2026

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Ostthüringen

Abteilung 6 Arbeitsschutz, Dezernat 63
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon 0361 57-3821100 · E-Mail as-ost [at] tlv [punkt] thueringen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Gera und Jena und die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648, Stand: 01.10.2026

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Nordthüringen

Abteilung 6 Arbeitsschutz, Dezernat 64
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
99734 Nordhausen

Telefon 0361 57-3817300 · E-Mail as-nord [at] tlv [punkt] thueringen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen und Unstrut-Hainich-Kreis.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648, Stand: 01.10.2026

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen

Abteilung 6 Arbeitsschutz, Dezernat 65
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon 0361 57-3814800 · E-Mail as-sued [at] tlv [punkt] thueringen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Suhl und die Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Wartburgkreis.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Thüringen

Das Formular „Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 MuSchG“ kommt aus dem zentralen Formularpool Thüringen (Kennung TLV-027-TH-FL, Stand 09-2025, vier Seiten). Ein Empfängerfeld hat es nicht. Ausgefüllt geht es an die zuständige Regionalinspektion, per E-Mail an deren Adresse oder per Post an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza.

Formular: Stand 09-2025

Quellen: Seite Mutterschutz des TLV (verbraucherschutz.thueringen.de, Inhalt laut Webarchiv vom 02.02.2025, die Seite selbst ist durch eine Zugangssperre geschützt), Formularpool Thüringen TLV-027-TH-FL Stand 09-2025. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Thüringen

Auf der Seite des Landesamts ist teils noch eine ältere Fassung des Formulars verlinkt. Nutzen Sie die Fassung aus dem Formularpool. Weil das Formular keine Empfängerstelle nennt, schreiben Sie die Regionalinspektion in Ihre E-Mail oder auf den Umschlag. Im Meldepaket ist das Thüringer Formular ausgefüllt, und das Begleitblatt nennt Regionalinspektion, E-Mail und Postanschrift.

Meldepaket für Thüringen

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Wohin schicke ich die Mitteilung per Post?

An die zentrale Anschrift: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza. Nennen Sie die zuständige Regionalinspektion auf dem Umschlag oder im Anschreiben.

Welche Regionalinspektion ist für Jena zuständig?

Der Behördenfinder oben zeigt die Regionalinspektion für jede Postleitzahl, mit E-Mail-Adresse und Quelle.