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Mutterschutz Arbeitgeber

Schwangerschaft melden in Hessen

In Hessen nehmen die Arbeitsschutzabteilungen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel die Mitteilung entgegen. Darmstadt und Gießen teilen ihren Bezirk auf mehrere Standorte auf. Maßgeblich ist der Kreis, in dem die Frau arbeitet.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die Standorte der Regierungspräsidien

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist mit Standorten in Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden zuständig, Gießen mit Gießen und Hadamar, Kassel mit einem Standort für Nordhessen. Jeder Standort hat feste Kreise.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz, Servicestelle Arbeitsschutz Standort Darmstadt
64278 Darmstadt

Telefon 06151 12-4001 · E-Mail arbeitsschutz [at] rpda [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Darmstadt und die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwaldkreis und Offenbach.

Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung VI Arbeitsschutz (Dezernate VI 63 bis VI 65), Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Telefon 069 2714-0 · E-Mail arbeitsschutz [at] rpda [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main und die Landkreise Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis.

Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung VI Arbeitsschutz (Dezernate VI 66 bis VI 68), Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden

Telefon 0611 3309-2545 · E-Mail arbeitsschutz [at] rpda [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Wiesbaden und die Landkreise Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis.

Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Gießen

Abteilung II Arbeitsschutz und Inneres, Standort Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen

Telefon 0641 303-3237 · E-Mail arbeitsschutz-giessen [at] rpgi [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis.

Quelle: https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Gießen

Abteilung II Arbeitsschutz und Inneres, Standort Hadamar
Postfach 1240
65584 Hadamar

Telefon 0641 303-8600 · E-Mail arbeitsschutz-hadamar [at] rpgi [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Lahn-Dill-Kreis und Limburg-Weilburg.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648, Stand: 01.10.2026

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat 51 Arbeitsschutz 1
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Telefon 0561 106-2788 · E-Mail arbeitsschutz [at] rpks [punkt] hessen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Kassel und die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis.

Quelle: https://rp-kassel.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Hessen

Hessen bietet zwei Wege. Das ausfüllbare PDF „Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau“ (Stand 21.06.2024) hat ein Auswahlfeld, das die Anschrift des Regierungspräsidiums je Kreisgruppe einsetzt. Sie schicken es per E-Mail oder Post an den zuständigen Standort. Daneben gibt es ein Online-Anzeigeverfahren, das ohne Registrierung funktioniert.

Formular: Stand 21.06.2024

Online-Dienst: zum Dienst

Quelle: https://arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/sozialer-arbeitsschutz/mutterschutz/, Formular Stand 21.06.2024, Online-Anzeige im Portal civento. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Hessen

Das Online-Verfahren ohne Konto ist in Hessen eine Erleichterung gegenüber Ländern wie Hamburg oder Schleswig-Holstein, die ein Unternehmenskonto verlangen. Für die Akte sollten Sie die Bestätigung des Portals speichern, denn sie belegt das Datum der Mitteilung.

Meldepaket für Hessen

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Welches Regierungspräsidium ist für Frankfurt zuständig?

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz, mit seinem Standort in Frankfurt am Main. Der Behördenfinder oben zeigt Anschrift und E-Mail für jede Postleitzahl.

Brauche ich für die Online-Anzeige ein Konto?

Nein. Das hessische Online-Anzeigeverfahren für die Mutterschutz-Mitteilung funktioniert laut Land ohne Registrierung. Alternativ schicken Sie das ausgefüllte PDF per E-Mail oder Post.