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Mutterschutz Arbeitgeber

Schwangerschaft melden in Schleswig-Holstein

Für das ganze Land ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Kiel zuständig. Ältere Listen nennen noch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord; sie verweist inzwischen auf das LASG.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die zuständige Stelle

Das LASG ist für alle Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Arbeitet Ihre Mitarbeiterin in Hamburg, obwohl Ihr Betrieb in Schleswig-Holstein sitzt, geht die Mitteilung nach Hamburg.

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG)

Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon 0431 220040-10 · E-Mail mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de

Zuständig für das ganze Land.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Arbeitsschutz/Zustaendigkeiten/Mutterschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Schleswig-Holstein

Das ausfüllbare Formular zur Mitteilung nach § 27 Abs. 1 MuSchG ist an das LASG, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel adressiert. Per E-Mail nimmt das Amt Mitteilungen unter mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de an. Als „Onlinemitteilung“ verlinkt das LASG den gemeinsamen Dienst im HamburgGateway, für den ein Unternehmenskonto nötig ist.

Formular: Formular des Landes

Online-Dienst: zum Dienst

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Arbeitsschutz/Zustaendigkeiten/Mutterschutz/mutterschutz, Formular form_muschg_27_1_mitteilung.pdf. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Die Zuständigkeit hat gewechselt: Früher lag sie bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK), die Liste des Bundesfamilienministeriums nennt teils noch diese Stelle. Schicken Sie die Mitteilung an das LASG, damit sie nicht weitergeleitet werden muss.

Meldepaket für Schleswig-Holstein

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Ist noch die Unfallkasse Nord zuständig?

Nein. Die frühere Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord verweist auf das LASG. Die Mitteilung geht an das LASG in Kiel.

Gibt es eine E-Mail-Adresse für die Mitteilung?

Ja: mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de. Hängen Sie das ausgefüllte Formular an und bewahren Sie die gesendete Mail auf.