Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die zuständige Stelle
Das LASG ist für alle Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Arbeitet Ihre Mitarbeiterin in Hamburg, obwohl Ihr Betrieb in Schleswig-Holstein sitzt, geht die Mitteilung nach Hamburg.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG)
Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon 0431 220040-10 · E-Mail mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de
Zuständig für das ganze Land.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Arbeitsschutz/Zustaendigkeiten/Mutterschutz/mutterschutz, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Schleswig-Holstein
Das ausfüllbare Formular zur Mitteilung nach § 27 Abs. 1 MuSchG ist an das LASG, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel adressiert. Per E-Mail nimmt das Amt Mitteilungen unter mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de an. Als „Onlinemitteilung“ verlinkt das LASG den gemeinsamen Dienst im HamburgGateway, für den ein Unternehmenskonto nötig ist.
Formular: Formular des Landes
Online-Dienst: zum Dienst
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Arbeitsschutz/Zustaendigkeiten/Mutterschutz/mutterschutz, Formular form_muschg_27_1_mitteilung.pdf. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Die Zuständigkeit hat gewechselt: Früher lag sie bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK), die Liste des Bundesfamilienministeriums nennt teils noch diese Stelle. Schicken Sie die Mitteilung an das LASG, damit sie nicht weitergeleitet werden muss.
Meldepaket für Schleswig-Holstein
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Ist noch die Unfallkasse Nord zuständig?
Nein. Die frühere Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord verweist auf das LASG. Die Mitteilung geht an das LASG in Kiel.
Gibt es eine E-Mail-Adresse für die Mitteilung?
Ja: mutterschutz.meldungen [at] lasg [punkt] landsh [punkt] de. Hängen Sie das ausgefüllte Formular an und bewahren Sie die gesendete Mail auf.
