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Mutterschutz Arbeitgeber

Schwangerschaft melden in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die Gewerbeaufsicht der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen zuständig: im Norden die Regionalstellen der SGD Nord in Idar-Oberstein, Koblenz und Trier, im Süden das Zentralreferat Gewerbeaufsicht der SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße.

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Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
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So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die vier Stellen der Gewerbeaufsicht

Ausschlaggebend ist der tatsächliche Arbeitsort. Einige Gemeinden an den Grenzen der Regionalstellen sind abweichend zugeordnet; der Behördenfinder berücksichtigt das.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein

Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 22
Hauptstraße 238
55743 Idar-Oberstein

Telefon 06781 565-0 · E-Mail poststelle22 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Kusel und Rhein-Hunsrück-Kreis.

Dazu 60 Gemeinden aus Nachbarkreisen, unter anderem Alf, Alsenz, Altlay, Altstrimmig, Bayerfeld-Steckweiler und Bisterschied. Der Behördenfinder ordnet sie richtig zu.

Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz

Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 23
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Telefon 0261 120-2130 · E-Mail poststelle23 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Koblenz und die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis.

Dazu 34 Gemeinden aus einem Nachbarkreis, unter anderem Badenhard, Beulich, Bickenbach, Birkheim, Boppard und Damscheid. Der Behördenfinder ordnet sie richtig zu.

Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier

Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 24
Deworastraße 8
54290 Trier

Telefon 0651 4601-5231 · E-Mail poststelle24 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Trier und die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel.

Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht

Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 21 (Zentralreferat Gewerbeaufsicht und Staatliche Gewerbeärzte)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon 06321 99-0 · E-Mail mutterschutz [at] sgdsued [punkt] rlp [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken und die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz.

Quelle: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/arbeitsschutz/mutterschutz/meldepflicht-und-zustaendige-behoerden, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Umwelt stellt die „Mitteilung nach § 27 MuSchG“ als Word-Formular bereit (Stand Nov 2024). Darin kreuzen Sie die Empfängerstelle an. Sie schicken es per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Regionalstelle. Einen Online-Dienst haben wir nicht gefunden. Die SGD Süd verlinkt eine eigene Kopie desselben Formulars.

Quelle: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/arbeitsschutz/mutterschutz/meldepflicht-und-zustaendige-behoerden, Formular Mitteilung § 27 MuSchG RLP Stand Nov 2024. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz teilt die Zuständigkeit auf zwei Behörden auf, und die Informationsseite liegt beim Landesamt für Umwelt, nicht bei der Gewerbeaufsicht selbst. Achten Sie im Formular darauf, die richtige Empfängerstelle anzukreuzen. Im Meldepaket bekommen Sie für Rheinland-Pfalz einen fertigen Brief mit allen Angaben des Formulars, adressiert an die zuständige Stelle.

Meldepaket für Rheinland-Pfalz

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Wer ist für Mainz zuständig?

Die Gewerbeaufsicht der SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht in Neustadt an der Weinstraße, E-Mail mutterschutz [at] sgdsued [punkt] rlp [punkt] de. Für Koblenz ist es die Regionalstelle Koblenz der SGD Nord.

Muss ich das Word-Formular nutzen?

Das Land bietet es an, ein Brief mit allen Angaben nach § 27 MuSchG erfüllt die Pflicht ebenso. Wichtig ist, dass die Mitteilung unverzüglich bei der richtigen Stelle ankommt.