Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die vier Stellen der Gewerbeaufsicht
Ausschlaggebend ist der tatsächliche Arbeitsort. Einige Gemeinden an den Grenzen der Regionalstellen sind abweichend zugeordnet; der Behördenfinder berücksichtigt das.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 22
Hauptstraße 238
55743 Idar-Oberstein
Telefon 06781 565-0 · E-Mail poststelle22 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de
Zuständig für die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Kusel und Rhein-Hunsrück-Kreis.
Dazu 60 Gemeinden aus Nachbarkreisen, unter anderem Alf, Alsenz, Altlay, Altstrimmig, Bayerfeld-Steckweiler und Bisterschied. Der Behördenfinder ordnet sie richtig zu.
Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 23
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon 0261 120-2130 · E-Mail poststelle23 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Koblenz und die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis.
Dazu 34 Gemeinden aus einem Nachbarkreis, unter anderem Badenhard, Beulich, Bickenbach, Birkheim, Boppard und Damscheid. Der Behördenfinder ordnet sie richtig zu.
Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier
Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 24
Deworastraße 8
54290 Trier
Telefon 0651 4601-5231 · E-Mail poststelle24 [at] sgdnord [punkt] rlp [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Trier und die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel.
Quelle: https://sgdnord.rlp.de/ueber-uns/zustaendigkeitsgebiet, Stand: 01.10.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 21 (Zentralreferat Gewerbeaufsicht und Staatliche Gewerbeärzte)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon 06321 99-0 · E-Mail mutterschutz [at] sgdsued [punkt] rlp [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken und die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz.
Quelle: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/arbeitsschutz/mutterschutz/meldepflicht-und-zustaendige-behoerden, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Rheinland-Pfalz
Das Landesamt für Umwelt stellt die „Mitteilung nach § 27 MuSchG“ als Word-Formular bereit (Stand Nov 2024). Darin kreuzen Sie die Empfängerstelle an. Sie schicken es per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Regionalstelle. Einen Online-Dienst haben wir nicht gefunden. Die SGD Süd verlinkt eine eigene Kopie desselben Formulars.
Quelle: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/arbeitsschutz/mutterschutz/meldepflicht-und-zustaendige-behoerden, Formular Mitteilung § 27 MuSchG RLP Stand Nov 2024. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz teilt die Zuständigkeit auf zwei Behörden auf, und die Informationsseite liegt beim Landesamt für Umwelt, nicht bei der Gewerbeaufsicht selbst. Achten Sie im Formular darauf, die richtige Empfängerstelle anzukreuzen. Im Meldepaket bekommen Sie für Rheinland-Pfalz einen fertigen Brief mit allen Angaben des Formulars, adressiert an die zuständige Stelle.
Meldepaket für Rheinland-Pfalz
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
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Häufige Fragen
Wer ist für Mainz zuständig?
Die Gewerbeaufsicht der SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht in Neustadt an der Weinstraße, E-Mail mutterschutz [at] sgdsued [punkt] rlp [punkt] de. Für Koblenz ist es die Regionalstelle Koblenz der SGD Nord.
Muss ich das Word-Formular nutzen?
Das Land bietet es an, ein Brief mit allen Angaben nach § 27 MuSchG erfüllt die Pflicht ebenso. Wichtig ist, dass die Mitteilung unverzüglich bei der richtigen Stelle ankommt.
