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Mutterschutz Arbeitgeber

Schwangerschaft melden: Gewerbeaufsichtsamt in Niedersachsen

In Niedersachsen nehmen die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die Mitteilung nach § 27 MuSchG entgegen. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk die Frau arbeitet.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
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So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die zehn Gewerbeaufsichtsämter

Jedes Amt hat einen festen Bezirk aus Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Ausnahme ist der Landkreis Emsland: Die Gemeinden des früheren Kreises Lingen gehören zum Amt Osnabrück, der übrige Kreis zum Amt Emden.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Telefon 0531 35476-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-bs [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_braunschweig/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9
29221 Celle

Telefon 05141 755-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-ce [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Celle, Heidekreis und Verden.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_celle/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven

Elfenweg 15
27474 Cuxhaven

Telefon 04721 506-200 · E-Mail poststelle [at] gaa-cux [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Stade.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_cuxhaven/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden

Brückstraße 38
26725 Emden

Telefon 04921 9217-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-emd [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Emden und die Landkreise Aurich, Emsland, Leer und Wittmund.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_emden/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Telefon 0551 5070-01 · E-Mail poststelle [at] gaa-goe [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Göttingen und Northeim.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_gottingen/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Freundallee 9c
30173 Hannover

Telefon 0511 9096-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-h [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Region Hannover und die Landkreise Diepholz und Nienburg (Weser).

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hannover/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Goslarsche Str. 3
31134 Hildesheim

Telefon 05121 163-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-hi [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hildesheim/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Telefon 04131 15-1400 · E-Mail poststelle [at] gaa-lg [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

Telefon 0441 80077-0 · E-Mail poststelle [at] gaa-ol [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg (Oldb) und Wilhelmshaven und die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_oldenburg/, Stand: 01.10.2026

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Telefon 0541 503-500 · E-Mail poststelle [at] gaa-os [punkt] niedersachsen [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Osnabrück und die Landkreise Grafschaft Bentheim und Osnabrück.

Dazu 17 Gemeinden aus einem Nachbarkreis, unter anderem Andervenne, Bawinkel, Beesten, Emsbüren, Freren und Gersten. Der Behördenfinder ordnet sie richtig zu.

Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_osnabruck/, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Niedersachsen

Das Land stellt die „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Mutterschutzgesetz“ als ausfüllbares PDF bereit (Stand 02/2024). Es ist an „das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt“ gerichtet. Sie schicken es per Post oder E-Mail an das Amt des Beschäftigungsorts. Alternativ nimmt das Serviceportal Niedersachsen die Mitteilung als Online-Dienst an („Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen“).

Das Formular hat zwei Teile. In Teil A kreuzen Sie den Grund an: Schwangerschaft, Stillen, Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, getaktete Arbeit oder die Teilnahme von Schülerinnen und Studentinnen an Ausbildungsveranstaltungen. Teil B fragt nach Tätigkeit, Beschäftigungsort, der Arbeitszeit seit Bekanntgabe der Schwangerschaft und dem Ergebnis Ihrer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG.

Formular: Stand 02/2024

Online-Dienst: zum Dienst

Quellen: Mutterschutzseite und Downloadbereich der Gewerbeaufsicht Niedersachsen (https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/arbeitsschutz/mutterschutz/), Formular Stand 02/2024, Seite zum Kündigungsschutz. Stand: 02.10.2026

Besonderheiten in Niedersachsen

Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr: Kreuzen Sie diese Frage im Formular mit „ja“ an, brauchen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 28 oder § 29 MuSchG. Den Antrag für die Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr bietet die Gewerbeaufsicht im selben Downloadbereich an wie die Mitteilung.

Kündigung: Über Anträge auf Zulässigkeitserklärung einer Kündigung nach § 17 Abs. 2 MuSchG entscheidet in Niedersachsen landesweit das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Celle, Im Werder 9, 29221 Celle. Das gilt auch, wenn die Mitteilung an ein anderes Amt ging.

Meldepaket für Niedersachsen

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben im Landesformular ausgefüllt, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeaufsichtsamt ist für Hannover zuständig?

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Freundallee 9c, 30173 Hannover. Es ist für die Region Hannover und die Landkreise Diepholz und Nienburg (Weser) zuständig. Hameln-Pyrmont und Schaumburg gehören zum Amt Hildesheim.

Gibt es Merkblätter für bestimmte Branchen?

Ja. Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen veröffentlicht Ratgeber zum Mutterschutz, unter anderem für Friseursalons, Zahnarztpraxen, Pflege, Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Gartenbau, Innenraumreinigung und vorschulische Kinderbetreuung. Dazu kommen ein allgemeiner Ratgeber und eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung.