Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die fünf Bezirksregierungen
Jede Bezirksregierung ist für die Städte und Kreise ihres Regierungsbezirks zuständig. Die Anschriften und E-Mail-Adressen sind die, die das Land für die Mitteilung nennt. Köln und Münster geben dafür nur eine Postanschrift ohne Straße an.
Bezirksregierung Arnsberg
Arbeitsschutzdezernat
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon 02931 82-0 · E-Mail schwangerschaftsmitteilung [at] bezreg-arnsberg [punkt] nrw [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne und die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026
Bezirksregierung Detmold
Arbeitsschutzdezernat (Dezernat 56)
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon 05231 71-0 · E-Mail post56 [at] bezreg-detmold [punkt] nrw [punkt] de
Zuständig für die kreisfreie Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026
Bezirksregierung Düsseldorf
Arbeitsschutzdezernat (Dezernat 56)
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Telefon 0211 475-0 · E-Mail dez56.schwangerschaftsmitteilung [at] brd [punkt] nrw [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal und die Kreise Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen und Wesel.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026
Bezirksregierung Köln
Arbeitsschutzdezernat
50606 Köln
Telefon 0221 147-0 · E-Mail besonderepersonengruppen [at] bezreg-koeln [punkt] nrw [punkt] de
Zuständig für die Städteregion Aachen, die kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026
Bezirksregierung Münster
Arbeitsschutzdezernat
48128 Münster
Telefon 0251 411-0 · E-Mail 563 [at] brms [punkt] nrw [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Nordrhein-Westfalen
Einen landesweiten Vordruck gibt es nicht. Laut Arbeitsschutzverwaltung NRW kann die Mitteilung formlos erfolgen, per E-Mail oder Brief an das Arbeitsschutzdezernat. Daneben bietet das Land ein Online-Formular an. Die Mitteilung ist gebührenfrei.
Den Inhalt einer formlosen Mitteilung bestimmen Sie selbst. Die Landesseite nennt als Angaben den Namen der Frau, Art und zeitlichen Umfang der Beschäftigung, die gezahlten Entgelte, die Ergebnisse Ihrer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG und die weiteren nach § 27 Abs. 2 MuSchG erforderlichen Angaben. Geben Sie außerdem den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Beschäftigungsort an, damit das Dezernat die Mitteilung zuordnen kann.
Die Landesseite weist ausdrücklich darauf hin, dass eine versäumte Mitteilung mit einem Bußgeld belegt werden kann (§ 32 MuSchG). Bewahren Sie deshalb eine Kopie mit Sendedatum auf.
Online-Dienst: zum Dienst
Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW, „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau“ (https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden). Stand: 02.10.2026
Meldepaket für Nordrhein-Westfalen
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
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Häufige Fragen
An wen schreibe ich in Köln?
An das Arbeitsschutzdezernat der Bezirksregierung Köln, Postanschrift 50606 Köln, E-Mail besonderepersonengruppen [at] bezreg-koeln [punkt] nrw [punkt] de. Sie ist für die Städte Köln, Bonn und Leverkusen, die Städteregion Aachen und die Kreise des Regierungsbezirks Köln zuständig.
Reicht eine E-Mail?
Ja. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW schreibt, die Mitteilung könne formlos erfolgen, und nennt für jede Bezirksregierung eine E-Mail-Adresse.
