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Mutterschutz Arbeitgeber

Mitteilung einer Schwangerschaft in NRW

In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der fünf Bezirksregierungen zuständig: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem die Frau arbeitet.

Meldepaket erstellen

Festpreis ab 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Eine schwangere Mitarbeiterin sitzt mit einer Kollegin an einem runden Tisch in einem hellen Büro und spricht mit ihr.
Erste Seite der Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und FristenplanGanze Musterübersicht ansehen (PDF, 4 Seiten, 98 KB)
So sieht Ihr Meldepaket aus Übersicht mit zuständiger Behörde, Aufgaben für heute und Fristenplan. Betrieb und Mitarbeiterin erfunden. Ganze Musterübersicht ansehen PDF, 4 Seiten, 98 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Unterlagen per E-Mailnach etwa 15 Minuten

Festpreis 39,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Stelle nach Postleitzahl

Die fünf Bezirksregierungen

Jede Bezirksregierung ist für die Städte und Kreise ihres Regierungsbezirks zuständig. Die Anschriften und E-Mail-Adressen sind die, die das Land für die Mitteilung nennt. Köln und Münster geben dafür nur eine Postanschrift ohne Straße an.

Bezirksregierung Arnsberg

Arbeitsschutzdezernat
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Telefon 02931 82-0 · E-Mail schwangerschaftsmitteilung [at] bezreg-arnsberg [punkt] nrw [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne und die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026

Bezirksregierung Detmold

Arbeitsschutzdezernat (Dezernat 56)
Leopoldstraße 15
32756 Detmold

Telefon 05231 71-0 · E-Mail post56 [at] bezreg-detmold [punkt] nrw [punkt] de

Zuständig für die kreisfreie Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026

Bezirksregierung Düsseldorf

Arbeitsschutzdezernat (Dezernat 56)
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Telefon 0211 475-0 · E-Mail dez56.schwangerschaftsmitteilung [at] brd [punkt] nrw [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal und die Kreise Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen und Wesel.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026

Bezirksregierung Köln

Arbeitsschutzdezernat
50606 Köln

Telefon 0221 147-0 · E-Mail besonderepersonengruppen [at] bezreg-koeln [punkt] nrw [punkt] de

Zuständig für die Städteregion Aachen, die kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026

Bezirksregierung Münster

Arbeitsschutzdezernat
48128 Münster

Telefon 0251 411-0 · E-Mail 563 [at] brms [punkt] nrw [punkt] de

Zuständig für die kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.

Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden, Stand: 01.10.2026

Meldeweg in Nordrhein-Westfalen

Einen landesweiten Vordruck gibt es nicht. Laut Arbeitsschutzverwaltung NRW kann die Mitteilung formlos erfolgen, per E-Mail oder Brief an das Arbeitsschutzdezernat. Daneben bietet das Land ein Online-Formular an. Die Mitteilung ist gebührenfrei.

Den Inhalt einer formlosen Mitteilung bestimmen Sie selbst. Die Landesseite nennt als Angaben den Namen der Frau, Art und zeitlichen Umfang der Beschäftigung, die gezahlten Entgelte, die Ergebnisse Ihrer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG und die weiteren nach § 27 Abs. 2 MuSchG erforderlichen Angaben. Geben Sie außerdem den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Beschäftigungsort an, damit das Dezernat die Mitteilung zuordnen kann.

Die Landesseite weist ausdrücklich darauf hin, dass eine versäumte Mitteilung mit einem Bußgeld belegt werden kann (§ 32 MuSchG). Bewahren Sie deshalb eine Kopie mit Sendedatum auf.

Online-Dienst: zum Dienst

Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW, „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau“ (https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/mitteilung-ueber-die-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden). Stand: 02.10.2026

Meldepaket für Nordrhein-Westfalen

Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als fertigen Brief an die zuständige Stelle, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.

Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

An wen schreibe ich in Köln?

An das Arbeitsschutzdezernat der Bezirksregierung Köln, Postanschrift 50606 Köln, E-Mail besonderepersonengruppen [at] bezreg-koeln [punkt] nrw [punkt] de. Sie ist für die Städte Köln, Bonn und Leverkusen, die Städteregion Aachen und die Kreise des Regierungsbezirks Köln zuständig.

Reicht eine E-Mail?

Ja. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW schreibt, die Mitteilung könne formlos erfolgen, und nennt für jede Bezirksregierung eine E-Mail-Adresse.