Zuständige Stelle nach Postleitzahl
Die sieben Gewerbeaufsichtsämter
Jedes Amt ist für die kreisfreien Städte und Landkreise seines Regierungsbezirks zuständig. Viele Städte tragen denselben Namen wie der umliegende Landkreis, etwa Landshut, Passau oder Würzburg. Beide gehören dann zum selben Amt.
Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Heßstraße 130
80797 München
Telefon 089 2176-1 · E-Mail gewerbeaufsichtsamt [at] reg-ob [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Ingolstadt, München und Rosenheim und die Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf a.Inn, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein und Weilheim-Schongau.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Regierung von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Telefon 0871 808-01 · E-Mail poststelle [at] reg-nb [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing und die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Ägidienplatz 2
93047 Regensburg
Telefon 0941 5680-0 · E-Mail gewerbeaufsichtsamt [at] reg-opf [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden i.d.OPf. und die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d.Waldnaab, Regensburg, Schwandorf und Tirschenreuth.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg
Telefon 0921 604-0 · E-Mail poststelle [at] reg-ofr [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof und die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel i.Fichtelgebirge.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Roonstraße 20
90429 Nürnberg
Telefon 0911 928-2900 · E-Mail gewerbeaufsichtsamt [at] reg-mfr [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach und die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Telefon 0931 380-1820 · E-Mail gaa [at] reg-ufr [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg und die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg.
Quelle: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/69076/177911/leistung/leistung_82605/index.html, Stand: 01.10.2026
Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsichtsamt
Gewerbeaufsichtsamt (Sozialer Arbeitsschutz / Mutterschutz)
Morellstraße 30d
86159 Augsburg
Telefon 0821 327-01 · E-Mail gaa [at] reg-schw [punkt] bayern [punkt] de
Zuständig für die kreisfreien Städte Augsburg, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu) und Memmingen und die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a.d.Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau (Bodensee), Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu.
Quelle: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/ueber_uns/standorte/index.htm, Stand: 01.10.2026
Meldeweg in Bayern
Laut BayernPortal hat die Mitteilung online zu erfolgen. Dafür gibt es auf dem Formularserver des Freistaats die „Mitteilung über die Beschäftigung bzw. Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau nach dem Mutterschutzgesetz“. Die Regierungen verlinken dasselbe Formular. Einen PDF-Vordruck zum Ausdrucken haben wir auf ihren Seiten nicht gefunden.
Die Mitteilung ist kostenlos. Sie soll umgehend erfolgen, nachdem die Mitarbeiterin Ihnen die Schwangerschaft oder das Stillen mitgeteilt hat. Halten Sie für das Formular Namen und Beschäftigungsdaten der Frau bereit, dazu Art und zeitlichen Umfang der Beschäftigung.
Online-Formular: öffnen
Leistungsbeschreibung im BayernPortal: öffnen
Quellen: BayernPortal, Leistungsbeschreibung Mutterschutz (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/7622824562138, Beschreibung vom 07.09.2026), Regierung von Unterfranken, Leistungsseite Mutterschutz. Stand: 02.10.2026
Besonderheiten in Bayern
Arbeit nach 20 Uhr ist für schwangere und stillende Frauen grundsätzlich unzulässig. Wollen Sie eine Mitarbeiterin bis 22 Uhr beschäftigen, beantragen Sie dafür nach dem BayernPortal eine Genehmigung bei der Gewerbeaufsicht (§ 28 MuSchG).
Benachrichtigen müssen Sie das Amt auch, wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen oder mit getakteter Arbeit beschäftigen wollen. Schulen und Hochschulen melden außerdem, wenn eine schwangere oder stillende Schülerin oder Studentin zwischen 20 und 22 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen an Ausbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Meldepaket für Bayern
Mit dem Meldepaket bekommen Sie die Mitteilung mit Ihren Angaben als Ausfüllhilfe mit allen Werten in der Reihenfolge des Online-Formulars, dazu das Begleitblatt mit Anschrift und Versandweg, Fristenplan, U2-Rechenblatt, Gesprächsangebot und Schreiben an die Mitarbeiterin. Nennen wir für Ihre Postleitzahl eine Stelle, die nicht zuständig ist, erstellen wir neu und erstatten den Preis. Angaben eintragen, 39 € zuzüglich Umsatzsteuer, meist nach wenigen Minuten fertig.
Was § 27 MuSchG allgemein verlangt und wie die anderen Länder die Mitteilung regeln, steht auf der Seite Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Wer ist für München zuständig?
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern, Heßstraße 130, 80797 München. Es ist für die Stadt und den Landkreis München und alle übrigen Kreise Oberbayerns zuständig.
Kann ich auch per Post melden?
Das BayernPortal sieht nur die Online-Mitteilung vor. Wenn Sie das Formular nicht nutzen können, fragen Sie beim zuständigen Amt nach, wie es Ihre Mitteilung annimmt.
